Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1
Geltungsbereich
1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote und Verträge mit allen Kunden, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung.
2. Abweichenden Geschäftsbedingungen von Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 2
Angebote, Erklärungen
1. Unsere Angebote sind freibleibend; Zwischenverkauf bleibt ausdrücklich vorbehalten.
2. Proben und Muster geltend lediglich als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe.
3. Sämtliche Erklärungen oder Anzeigen, die uns gegenüber abzugeben sind, bedürfen der Schriftform.
§ 3
Lieferfristen
Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Anlieferung durch unseren jeweiligen Lieferanten.
§ 4
Lieferung
1. Die Ware ist in unserem Markt abzuholen. Sofern Auslieferung an einen anderen Ort vereinbart wird, ist unser Markt Erfüllungsort.
2. Verbindlich bestellte Ware ist unverzüglich nach Mitteilung über das Eintreffen der Ware im Markt abzuholen. Wird die Ware binnen eines Monats nach Zugang dieser Mitteilung nicht abgeholt, behalten wir uns vor, nach schriftlicher Fristsetzung von weiteren zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind berechtigt, bei uns nach Eintritt des Verzuges des Kunden entstandene Lagerkosten mit einer geleisteten Anzahlung gemäß § 5 Abs. 6 dieser Bedingungen zu verrechnen.
3. Auf Wunsch des Kunden sind wir bereit, den Abschluss eines Vertrages mit einer dritten Transportperson zu vermitteln. In diesem Fall gelten die vertraglichen Bedingungen dieser Transportperson.
4. Sollten wir die Anlieferung oder Versendung übernehmen, erfolgt dies auf Kosten des Kunden. Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Anlieferung oder Versendung auch auf Gefahr des Kunden, auch wenn sie mit unseren Lieferfahrzeugen durchgeführt wird. Die Anlieferung oder Versendung erfolgt ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug bis zur Abladestelle befahrbaren Anfuhrstraße und nur bis zu deren Grenze (Bordsteinkante). Verlässt das Fahrzeug auf Weisung des Kunden die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für den auftretenden Schaden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen. Wartezeiten werden dem Kunden berechnet.
§ 5
Zahlung
1. Der Kaufpreis wird mangels anderslautender Vereinbarung sofort bei Erhalt der Ware ohne Abzug fällig.
2. Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel erfolgt erfüllungshalber und bedarf unserer Zustimmung; Diskont, Wechselspesen und Kosten trägt der Kunde.
3. Wir weisen unseren Kunden, wenn er Verbraucher ist, in der Rechnung darauf hin, dass er spätestens in Verzug gerät, wenn die Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang bezahlt wird. Ab Zahlungsverzug des Kunden berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt der Verzugszins 8 % über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
4. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen und alle offenstehenden - auch gestundeten - Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen.
5. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von uns anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.
6. Bei Kundenaufträgen ab einem Verkaufswert von Euro 25,00 wird eine Anzahlung von 40 % erhoben. Von der Anzahlung ausgenommen sind Artikel, die üblicherweise in dem betroffenen Markt vorrätig sind.
7. Gerät der Kunde in Zahlungsschwierigkeiten oder mit der Zahlung in Verzug oder gehen bei ihm Wechsel zu Protest oder erfolgen bei ihm Pfändungen oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, soweit er von Seiten des Kunden noch nicht erfüllt ist, und für weitere Lieferungen Barzahlung zu verlangen.
§ 6
Ansprüche wegen Mängeln
1. Mängelrügen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ware - spätestens innerhalb einer Ausschlußfrist von 12 Werktagen (einschließlich Samstag) - unter gleichzeitiger Vorlage der beanstandeten Gegenstände und des Kassenzettels zu erheben.
2. Wir haben das Recht, behauptete Sachmängel vom Hersteller oder von einem anderen Fachmann überprüfen zu lassen. Diese Personen können von uns auch ermächtigt werden, eine erforderliche Mängelbeseitigung durchzuführen. Ergibt eine Überprüfung, dass kein Anspruch wegen eines Mangels vorliegt, sind aber wir oder ein Dritter zur Reparatur auf Kosten des Kunden bereit, teilen wir dies und die voraussichtlichen Kosten dem Kunden mit. Der Kunde entscheidet, ob der Reparaturauftrag erteilt wird.
3. Ansprüche wegen Mängeln entfallen, wenn der Fehler durch Fremdeingriffe, Bedienungsfehler oder Verschmutzung verursacht wurde oder auf normalem Verschleiß beruht.
4. Ist der Kunde Unternehmer und verlangt dieser wegen eines Mangels Nacherfüllung, so können wir wählen, ob wir den Mangel beseitigen oder eine mängelfreie Sache als Ersatz liefern. Das Recht, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bleiben hiervon unberührt, soweit sie nicht nach § 9 ausgeschlossen sind.
5. Ist der Kunde Unternehmer, haften wir nicht für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Sache nur unerheblich mindern. Ein unerheblicher Mangel liegt insbesondere vor, wenn der Fehler in Kürze von selbst verschwindet oder vom Käufer selbst mit unerheblichem Aufwand beseitigt werden kann.
6. Ist der Kunde Unternehmer, haften wir nicht aufgrund öffentlicher Äußerungen durch uns, den Hersteller oder dessen Gehilfen, sofern wir die Äußerung nicht kannten oder kennen mußten oder die Aussage im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits in gleichwertiger Weise berichtigt war, wenn und soweit der Kunde nicht nachweisen kann, daß die Aussage seine Kaufentscheidung beeinflußt hat.
7. Ist der Kunde Unternehmer, sind gebraucht verkaufte und als solche gekennzeichnete Waren von der Mängelhaftung ausgeschlossen.
8. Ist der Kunde Unternehmer, verjähren alle Ansprüche wegen eines Mangels innerhalb von einem Jahr ab Ablieferung der Sache. Sofern die Gewährleistung für gebrauchte Sachen nicht gemäß Abs. 7 ausgeschlossen ist, beträgt die Gewährleistung ein Jahr ab Ablieferung der Sache.
9. Die Rechte des Kunden aus §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.
§ 7
Warenrückgabe
Gibt der Kunde die Ware innerhalb von 12 Werktagen (einschließlich Samstag) nach Abholung oder Auslieferung original verpackt und mit Kassenbeleg zurück, wird ihm der volle Warenwert erstattet. Vom Umtausch ausgeschlossen sind Waren, die nicht unserem üblichen Sortiment entsprechen.
§ 8
Haftung
Für unsere Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand gilt:
1. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für leichte Fahrlässigkeit eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen.
2. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB haften wir auch nicht für grobes Verschulden eines Erfüllungsgehilfen (ausgenommen leitende Angestellte).
3. Der Haftungsausschluss greift nicht ein, wenn wir, ein gesetzlicher Vertreter, ein leitender Angestellter oder ein Erfüllungsgehilfe eine Pflicht verletzt hat, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
4. Eine Abtretung von Schadensersatzansprüchen durch den Kunden ist ausgeschlossen.
5. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 9
Eigentumsvorbehalt
1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Jede beabsichtigte Einschränkung des Eigentumsvorbehaltes ist uns unverzüglich bekanntzugeben. Werden unsere Waren allein oder in Verbindung mit anderen Einrichtungen vor Zahlung des Kaufpreises - was im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs insbesondere eines Wiederverkaufsgeschäftes gestattet ist - seitens des Kunden an Dritte weiter veräußert, so verpflichtet sich der Kunde, sich das Eigentumsrecht vorzubehalten. Bereits jetzt tritt er die ihm aus dem Weiterverkauf gegen den Abnehmer zustehende Kaufpreisforderung an uns ab in der Höhe, in der unser Kaufpreis noch zur Zahlung offen steht. Dies gilt unabhängig davon, ob sie mit einem Grundstück oder beweglichen Sachen verbunden werden oder nicht. Werden die von uns gelieferten Waren oder Anlagen nach Verbindung, Verarbeitung oder mit anderen Waren weiter veräußert, so gilt die Forderung des Kunden gegen dessen Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises als abgetreten. Wir sind berechtigt, die Abtretung dem Abnehmer anzuzeigen.
2. Der Kunde ist berechtigt, die uns im Voraus abgetretene Forderung für uns einzuziehen. Wir haben das Recht, die Ermächtigung zur Einziehung mit sofortiger Wirkung zu widerrufen und die Forderung selbst einzuziehen. Der Kunde ist auf unser Verlangen verpflichtet, uns den Namen und die Adresse seines Abnehmers und die Höhe der abgetretenen Forderung bekanntzugeben und uns alle Auskünfte zu erteilen, die für die Geltendmachung der abgetretenen Forderung erforderlich sind.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen Auskunft über den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstände und über die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen zu erteilen.
4. Der Kunde ist verpflichtet, uns von Pfändungen des Kaufgegenstandes und bzw. oder der abgetretenen Forderung oder von sonstigen Ansprüchen, die Dritte hinsichtlich des Kaufgegenstandes erheben, unverzüglich schriftliche Mitteilung zu machen. Bei Pfändungen ist uns gleichzeitig eine Abschrift des Pfändungsprotokolls zu übersenden.
5. Verarbeitung und Umbildung der von uns gelieferten Waren durch den Kunden erfolgen für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten.
6. Werden die in unserem Eigentum stehenden Waren mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache, und zwar im Verhältnis des Verkehrswertes unserer Waren zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Der Kunde ist verpflichtet, die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für uns zu verwahren.
7. Ist der Kunde Unternehmer, sind wir bei von ihm zu vertretenden, vertragswidrigen Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzunehmen und ist der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. In einer Zurücknahme sowie Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Im Fall der Rücknahme sind wir berechtigt, die Gegenstände nach vorheriger Androhung und angemessener Fristsetzung nach freier Verfügung bestmöglich zu verwerten. Der Verwertungserlös wird nach Abzug angemessener Verwertungskosten auf unsere Ansprüche angerechnet.
§ 10
Abschließende Bestimmungen
1. Gerichtsstand ist der gesetzliche. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Gerichtsstand stets Euskirchen.
2. Für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Die extra Baumarkt Zülpich GmbH & Co.KG ist bereit, am Streitbeilegungsverfahren bei folgender Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Telefon: 07851 / 7959883
Fax: 07851 / 9914885
Email: mail@verbraucher-schlichter.de
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Zülpich, den 01.02.2017
